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Antworten auf DSGVO

  • Was ist die DSGVO?
  • Wie wirkt sich die DSGVO auf die tägliche Arbeit aus?
  • Was unternimmt WETTACH-IT GmbH um die Einhaltung der DSGVO zu garantieren?
  • Wie kann ich mich auf das Inkrafttreten der DSGVO vorbereiten?

 

Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Sie erfahren hier ausschließlich, was wir von WETTACH-IT GmbH tun um der DSGVO zu entsprechen.

Was ist die DSGVO

Die DSGVO ist eine europäische Verordnung, die die Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzen soll.

Der Text (dessen vollständige deutsche Fassung hier zu finden ist) stellt auf europäischer Ebene die neue Referenz für den Schutz personenbezogener Daten dar.

Die Verordnung verfolgt drei Ziele:

  • Sie soll die europäischen Datenschutzverordnungen vereinheitlichen.
  • Sie soll den Bürgern die Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten geben.
  • Sie soll den Unternehmen ihre Verantwortung in Bezug auf die Datenverarbeitung bewusst machen.
Für wen gilt die DSGVO?

Sie sind von der DSGVO betroffen, wenn Sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern erheben oder verarbeiten, ganz gleich, in welchem Land Ihr Unternehmen ansässig ist.

Die Unterscheidungen zwischen B2B und B2C, ob gewinnorientiert oder gemeinnützig, werden abgeschafft: Die Verordnung bezieht sich auf alle Tätigkeiten.

Ab wann muss die DSGVO gelebt werden?

Ab dem 25. Mai 2018.

Auch wenn dieses Datum noch weit entfernt scheint, ist es wichtig, sich schon jetzt mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen und sich auf diese vorzubereiten.

Welche Strafen könne aufgerufen werden?

Im Fall der Nichteinhaltung der Verordnung können Strafen in Höhe von 2 bis 4 % des Umsatzes und bei sehr schwerwiegenden Verstößen von bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden.

Was hat sich geändert mit dem neuen DSGVO

Ziel der DSGVO ist es in erster Linie, den Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürger auszuweiten. Die Verordnung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Ein erweitertes Recht auf Zugriff und eine bessere Kontrolle seitens der Bürger in Bezug auf personenbezogenen Daten
  • Eine strengere Definition der Einwilligung
  • Mehr Transparenz bei der Verwendung der Daten nach ihrer Erhebung

Neue Rechte für die Nutzer

Die DSGVO schafft neue Rechte für den Zugriff und den Schutz der Daten der betroffenen Personen:

  • Recht auf Berichtigung: Die betroffenen Personen können eine Aktualisierung oder Korrektur ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Vergessenwerden: Die betroffenen Personen können die endgültige Löschung ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Die betroffenen Personen können verlangen, dass ihre Daten an eine andere Organisation oder an einen Mitbewerber übertragen werden.
  • Recht auf Widerspruch: Die betroffenen Personen können bestimmten Verarbeitungen oder Verwendungen ihrer Daten widersprechen.
  • Recht auf Zugriff: Die betroffenen Personen haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie erhoben wurden und zu welchem Zweck sie genutzt werden.

Eine neue Definition der Einwilligung

Die wichtigste Vorschrift, die es sich zu merken gilt, ist die neue Definition der Einwilligung, die künftig „frei gegeben“ werden und für jede Verwendung personenbezogener Daten auf einer „positiven Aktion“ beruhen muss.

Das Opt-out (ein Verfahren, bei dem ein Nutzer automatisch in eine Liste aufgenommen wird und es ihm überlassen ist, sich wieder abzumelden) und das passive Opt-in (zuvor angekreuzte Kästchen auf Anmeldeformularen) sind künftig verboten.

Eine ausdrückliche Einwilligung kann nur über das Opt-in erfolgen.Nur auf diese Weise erstellte Listen sind rechtmäßig nutzbar.

Für Sie bedeutet dies, dass Sie künftig:

  • zusätzliche Opt-ins für jede einzelne Verwendung (Newsletter, automatisierte E-Mails, Profiling usw.) der von Ihnen erhobenen Daten in Ihre Formulare integrieren müssen.
  • Ihre Nutzer jedes Mal um eine neue Einwilligung bitten müssen, wenn Sie die sie betreffenden personenbezogenen Daten, über die Sie verfügen, auf neue Weise nutzen möchten.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese neue Definition der Einwilligung auch auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern bezieht, die vor dem 28. Mai 2018 erhoben wurden.

Falls Sie die Einwilligung zur Nutzung dieser Daten bereits erhalten haben, müssen Sie sie nicht noch einmal einholen. Sollten Ihre aktuellen Listen den Vorschriften der DSGVO jedoch nicht entsprechen, müssen Sie die Einwilligung erneut über ein ausdrückliches Opt-in-Formular einholen.

Mehr Transparenz, neue Anforderungen in Bezug auf das Risikomanagement …

Diese Seite versucht in erster Linie, die Auswirkungen auf unsereTätigkeit hinsichtlich Support & Services zusammenzufassen. Doch die Anforderungen der DSGVO gehen noch weiter und umfassen das Führen von Verzeichnissen, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer), die Einführung eines Verfahrens für das Risikomanagement usw.

Je nach Ihrer Tätigkeit und der Art der personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten, können die Auswirkungen der DSGVO sehr vielfältig sein.

Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsberater zu wenden um die Konsequenzen abzuwägen.

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